ETF Sondervermögen – In diesen elementaren Punkten unterscheiden sich ETF und ETC voneinander!

Anders als bei ETCs gehören ETFs zum Sondervermögen

Obwohl nicht zuletzt selbstverständlich die Rendite möglichst hoch ausfallen soll, spielt auch die Sicherheit bei der Kapitalanlage eine große Rolle: Anleger möchten ihr investiertes Kapital in guten Händen wissen und im Falle einer Insolvenz Ihrer Bank nicht im Regen stehen gelassen werden. Um eine vertrauenswürdige Verwahrung des Kundenkapitals sicherzustellen, gehören einige Anlageprodukte zum sogenannten Sondervermögen der Banken. Was das bedeutet und ob auch ein ETF Sondervermögen darstellen kann, verraten wir Ihnen hier.

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Fakten zum ETF Sondervermögen im Überblick

  • Sondervermögen wird im Falle einer Pleite des Geldverwalters an den Anleger ausbezahlt
  • Aus diesem Grund genießt das Sondervermögen einen speziellen Status unter Anlegern
  • Auch ETFs gehören zum Sondervermögen der Banken und sind somit im Falle einer Insolvenz sicher
  • ETCs hingegen gehören nicht zum Sondervermögen und werden nicht einmal durch die Einlagensicherung geschützt

Woran erkennen Sie einen sicheren Anbieter?

Bereits vor der Eröffnung Ihres ETF Sparplans können Sie auf einige Faktoren achten, die Ihnen den Weg zu einem seriösen und kundenfreundlichen Anbieter mit umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen weisen können. Bei Ihrem ETF Broker Vergleich sollten Sie deshalb nicht nur auf die Konditionen und Services Ihrer Favoriten achten, sondern auch dem Sicherungsumfeld der Unternehmen Aufmerksamkeit schenken. Wir verraten Ihnen, woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen.

1. Seriöse Regulierung

In erster Linie müssen Sie bei Ihrer Auswahl unbedingt darauf achten, dass Ihr Favorit durch eine verlässliche Aufsichtsbehörde reguliert wird. Die Regulierungsbehörde stellt dabei einen vertrauenswürdigen und sicheren Umgang mit dem Kapital des Kunden dar und greift sofort ein, wenn Zweifel an der Seriosität des Unternehmens auftauchen. Als besonders verbraucherfreundlich hat sich dabei in der Vergangenheit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erwiesen.

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2. Zuverlässige Einlagensicherung

Obwohl die Einlagensicherung des Unternehmens für reine ETF-Händler eher irrelevant ist, da sie im Falle einer Insolvenz in keinem Zusammenhang mit dem ETF-Bestand des Kunden steht, verspricht die Einlagensicherung trotzdem zusätzliche Sicherheit und ist für die Besitzer eines Giro- oder Tagesgeldkontos beim Unternehmen trotzdem von großer Bedeutung. Die gesetzliche Einlagensicherung sieht dabei eine Absicherung des Kundenkapitals um bis zu 100.000 Euro vor – besonders kundenfreundliche Unternehmen verfolgen darüber hinaus jedoch auch eine freiwillige Einlagensicherung, bei der sie mit einem Teil ihres Eigenkapitals für eventuelle Verluste haften.

3. Ein hohes Maß an Transparenz

Zu guter Letzt überzeugen seriöse und kundenfreundliche Anbieter schließlich auch durch ein besonders hohes Maß an Transparenz: Da sie vor ihren Kunden nichts zu verbergen haben, bringen sie einen gut erreichbaren und kompetenten Support mit und machen wichtige Dokumente wie das Preis- und Leistungsverzeichnis sowohl Interessenten wie auch Bestandskunden leicht zugängig.

Ein seriöses Kreditinstitut, bei dem Kunden ihr Kapital in guten Händen wissen können, zeichnet sich durch drei Merkmale aus. Zunächst bringt es eine seriöse Regulierung durch eine bekannte Aufsichtsbehörde wie die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit. Weiterhin weiß es auch durch eine verlässliche Einlagensicherung zu überzeugen, die dabei nicht nur auf gesetzlicher, sondern auch auf freiwilliger Basis erfolgen sollte. Zu guter Letzt zeichnet sich ein seriöses Unternehmen schließlich auch durch ein hohes Maß an Transparenz aus, indem es Informationen wie das Preis- und Leistungsverzeichnis sowohl Interessenten als auch Kunden frei verfügbar macht.

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Ist ein ETF Sondervermögen und was bedeutet das eigentlich?

Erfahrene Anleger wissen, dass in der Regel die Einlagensicherung eines Kreditinstitutes greift, sofern dieses eines Tages Insolvenz anmelden muss. Dabei ist es die Aufgabe der gesetzlichen und/oder der freiwilligen Einlagensicherung, den Kunden ihr verlorenes Kapital zurückzuerstatten – allerdings fällt nicht jedes Produkt dabei in die Zuständigkeit der Einlagensicherung. Tatsächlich unterliegt nur Kapital, das in Form von Sparbüchern, Girokonten oder als Fest- bzw. als Termingeld angelegt wurde, der Absicherung durch die Einlagensicherung. Heißt das, dass ETFs im Falle einer Insolvenz des Unternehmens verloren sind?

Nein! ETFs werden zwar separiert von Girokonten, Sparbüchern und Fest- bzw. Termingeldern verwaltet – das heißt jedoch nicht, dass ETFs nicht sicher sind. Stattdessen gehören sie nämlich zum Sondervermögen des Unternehmens. Das Sondervermögen ist im Falle einer Insolvenz ihrer Bank vor einem Zugriff der Gläubiger geschützt, da es über das Wertpapierdepot verwaltet wird. Dieses gilt als Eigentum des Kunden und darf deshalb bei einer Insolvenz nicht angerührt werden. Sollte Ihr Kreditinstitut also eines Tages Insolvenz anmelden müssen, wird ihr Wertpapierdepot mitsamt den vorhandenen ETFs an Sie zurückgegeben – Sie können die Wertpapiere aus Ihrem Depot daraufhin bei einem anderen Anbieter anlegen.

Grundsätzlich wird das Kapital der Verbraucher durch die staatliche und/oder die freiwillige Einlagensicherung vor unverschuldeten Verlusten geschützt – dies gilt jedoch nur für Girokonten, Sparbücher und Termin- bzw. Festgelder. Trotzdem sind auch die ETFs der Kunden im Falle einer Insolvenz nicht verloren: Da ein ETF zum Sondervermögen gehört, wird es mitsamt des übrigen Depotbestandes im Falle einer Insolvenz des Anbieters an den Kunden zurückgegeben. Dieser kann seinen Bestand daraufhin verkaufen oder mit seinem Depot zu einem anderen Unternehmen umziehen.

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Der große Unterschied zwischen ETFs und ETCs

In Bezug auf die Behandlung im Falle einer Insolvenz gibt es nicht nur zwischen ETFs und Girokonten, Sparbüchern sowie Termin- und Festgeldern große Unterschiede, sondern auch mit ETCs wird in einem solchen Fall anders umgegangen. Im Gegensatz zu ETFs gehören ETCs nämlich nicht zum Sondervermögender Banken, sondern die börsengehandelten Indexprodukte auf Rohstoffe sind im Grunde nichts anderes als Anleihen. Und da auch Anleihen nicht durch die Einlagensicherung der Banken abgesichert werden, kann auch ein ETC im Fall der Fälle komplett wertlos werden.

Um sich somit beim Wertpapierhandel so gut wie möglich abzusichern, sollten Sie auf den Handel von ETCs verzichten. Da dies jedoch der Wirtschaft große Nachteile einbringen würde, haben die Emittenten reagiert und sich eine schlaue Lösung einfallen lassen: ETCs werden mittlerweile häufig mit Rohstoffen abgesichert, um dem Kunden einen hohen Insolvenzschutz bieten zu können. Kauft dieser beispielsweise Gold-ETFs im Wert von 2.000 Euro, muss die Bank Goldbarren im Wert von ebenfalls 2.000 Euro für den Kunden in einem Lager hinterlegen. Im Falle einer Insolvenz werden diese Rohstoffe an den Kunden ausgeliefert, der damit weiterhin dem Handel bei einem anderen Anbieter nachgehen kann.

ETFs und ETCs unterscheiden sich nicht nur dadurch, dass es sich bei ETFs um börsengehandelte Indexfonds und bei ETCs um börsengehandelte Indexfonds auf Rohstoffe handelt, sondern auch in ihrer Behandlung im Falle einer Insolvenz unterscheiden sich die Produkte grundlegend voneinander. Während dabei ein ETF Sondervermögen darstellt und im Falle einer Insolvenz an den Kunden zurückgegeben wird, ist ein ETC in diesem Fall verloren. Allerdings haben viele Emittenten auf dieses Problem bereits reagiert, indem sie die ETCs mit Rohstoffen absichern: Für jeden ETC-Kauf wird der entsprechende Rohstoff in exaktem Gegenwert in einem Lager deponiert. Im Falle einer Insolvenz wird der Rohstoff schließlich an den Kunden ausgeliefert.

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Fazit: ETFs sind sicher im Portfolio

Abschließend können wir festhalten, dass ETFs eine verhältnismäßig krisensichere Geldanlage darstellen: Sollte das Kreditinstitut eines Tages Insolvenz anmelden, werden Girokonten, Sparbücher und Termin- bzw. Festgelder durch die Einlagensicherung geschützt, während ETFs einfach an den Kunden herausgegeben werden, der sie daraufhin bei einer anderen Bank wieder anlegen kann. Bei ETCs sieht dies grundsätzlich anders aus: Da ETCs als Anleihen gelten, werden sie weder durch die Einlagensicherung geschützt, noch gelten sie als Sondervermögen. Wurden die ETCs beim Einkauf nicht mit Rohstoffen abgesichert, sind sie im Falle einer Insolvenz also verloren. Um dies zu verhindern gilt es, sich bereits im Vorfeld für einen sicheren Anbieter zu entscheiden und dabei besonders großen Wert auf Regulierung, Einlagensicherung und Transparenz zu legen.

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Bilderquelle: shutterstock.com