Achten Sie auf die Einkommenssteuer beim Trading – Alles was Sie zur Abgeltungssteuer wissen müssen!

Beim ETF-Handel müssen Sie Ihre Gewinne unterschiedlich versteuern.

ETFs zeichnen sich durch eine Vielzahl an Vorteilen aus und erfreuen sich deshalb sowohl bei langfristig orientierten Anlegern als auch bei aktiven Tradern einer großen Beliebtheit. Allerdings müssen Händler dabei beachten, dass auch die Gewinne aus dem Verkauf von ETFs hierzulande versteuert werden müssen. Da die Steuer im Allgemeinen für die meisten Verbraucher ein Buch mit sieben Siegeln ist, sind die meisten Anleger auch nicht ausreichend über den steuerlichen Umgang mit ihren ETFs informiert. Detaillierte Informationen zu Ihren ganz persönlichen steuerlichen Voraussetzungen können Sie sich bei Ihrem Steuerberater einholen – in diesem Ratgeber finden Sie jedoch schon einmal einen groben Überblick darüber vor, mit welchen Steuern der Handel von ETFs einhergehen kann.

  • ETFs zeichnen sich durch ihre Stellung als Sondervermögen und durch eine hohe Risikostreuung aus
  • Für die Steuererklärung ist von Bedeutung, ob Sie physisch oder synthetisch replizierende ETFs handeln
  • In der Regel fallen die meisten ETFs unter die Abgeltungssteuer
  • Handelt es sich nicht um Aktien- oder Renten-ETFs, gelten andere Bedingungen
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1. Warum sollten Sie ETFs handeln?

Erfahrene Trader wissen es bereits: ETFs zeichnen sich durch eine Vielzahl an unterschiedlichen Vorteilen aus, von denen sowohl aktive als auch passive Händler profitieren können. Dazu gehört in erster Linie die Tatsache, dass ETFs in der Regel nur sehr geringe Kosten verursachen. Insbesondere langfristig orientierte Anleger können davon profitieren, dass ETFs in der Regel passiv gemanagt werden, weshalb bei der Verwaltung dieser Produkte keinerlei Verwaltungsgebühren anfallen. Auch die Transaktionskosten, die sowohl von aktiven als auch von passiven Anlegern getragen werden müssen, fallen darüber hinaus recht gering aus – gerade dann, wenn durch eine optimale Orderausführung keine unnötigen Kosten anfallen.

Die Vorteile von ETFs im Überblick

  • Niedrige Kosten
  • Stellung als Sondervermögen
  • Hohes Maß an Transparenz
  • Hohe Risikostreuung

Sollte der Broker oder die Bank eines Tages Insolvenz anmelden müssen, profitieren die Besitzer von ETFs darüber hinaus auch von anderen Vorteilen: ETFs werden als Sondervermögen der Unternehmen behandelt und können somit im Falle einer Insolvenz von Gläubigern nicht zur Schuldentilgung veräußert werden. Stattdessen werden die ETFs an den Kunden herausgegeben, der sie daraufhin bei einem anderen Unternehmen anlegen kann. Allerdings versprechen ETFs noch aus einem anderen Grund ein hohes Maß an Sicherheit: Da Händler bei der Investition in ETFs in teilweise über 1.000 verschiedene Wertpapiere gleichzeitig investieren, ist die Risikostreuung besonders hoch. Während andere Trader beim Kauf eines einzigen Wertpapiers durch fallende Kurse hohe Verluste einfahren, fangen beim ETF-Trading die steigenden Kurse anderer Produkte eventuelle Verluste optimal auf.

Zu guter Letzt überzeugen ETFs schließlich auch durch ein hohes Maß an Transparenz: Anleger können im Fernsehen oder im Internet stets nachvollziehen, wie sich der zugrundeliegende Index entwickelt und die Kurse daraufhin mit denen ihres ETFs vergleichen. Somit stellen Händler sicher, dass sie stets zum Originalkurs handeln können.

ETFs bringen viele verschiedene Vorteile mit, die sich der Händler zunutze machen kann. Dazu gehören in erster Linie das attraktive Gebührenmodell ohne Verwaltungskosten sowie die Stellung als Sondervermögen der Broker. Auch die hohe Risikostreuung auf teilweise über 1.000 verschiedene Produkte überzeugt in der Praxis ebenso sehr wie das hohe Maß an Transparenz, das Händler beim ETF-Trading genießen können.

2. Physisch oder synthetisch: Der kleine ETF-Unterschied

Möchte man ETFs handeln, muss man zunächst die Unterschiede zwischen physisch replizierenden und synthetischen Indexfonds kennen. Bevorzugt werden nach wie vor die physisch replizierenden ETFs, während die synthetische Abbildung noch immer gemieden wird. Hierbei werden nämlich die ETFs künstlich über Derivate abgebildet, die durch einen Tauschhandel vonstattengehen. Hierbei werden Swaps zwischen Fonds und einer Investmentbank eingesetzt, bei denen es sich in der Regel um einfache und übersichtliche Konstruktionen handelt. Aufgrund der Finanzkrise fürchten sich viele Anleger allerdings nach wie vor einem erneuten Ausfall einer Investmentbank, weshalb der Griff zum physisch replizierenden ETF nach wie vor als sicherer angesehen wird.

Pro und Contra:

  • Hohe Renditechancen und Gewinne bei steigenden Aktien sind möglich.
  • Langfristig sind höhere Renditen als bei anderen Anlageformen zu bekommen.
  • Jährliche Dividendenzahlungen sind ein Vorteil für Anleger.
  • Es gibt eine große Auswahl an den internationalen Märkten.

  • Verluste können bei fallenden Aktien hoch sein.
  • Es gibt keine feste Rendite wie bei Anleihen.
  • Man muss eine Abgeltungssteuer zahlen.

Hierbei kauft der Emittent die Wertpapiere entsprechend ihrer Gewichtung im abgebildeten Index auf, was für viele Anleger auf den ersten Blick logischer und nicht zuletzt auch transparenter erscheint – insbesondere im Vergleich zur swap-basierten synthetischen Abbildung. Aufgrund dessen haben mittlerweile auch einige große Unternehmen ihr Angebot zumindest teilweise von synthetischen auf physisch replizierende ETFs umgestellt. Trotzdem scheinen nach wie vor viele Anleger zu vergessen, dass sie beim Handel von physisch replizierenden ETFs auf einen großen Teil der Rendite verzichten – dieser wird nämlich schnell durch die jährliche Steuer aufgefressen.

Während die Bedeutung für das eigentliche ETF-Trading eher gering ist, kann die Form der Abbildung für den Umgang mit der Steuer beim Handel von ETFs von großer Bedeutung sein. Zur Wahl stehen dabei physisch replizierende und synthetische ETFs, die sich allesamt durch unterschiedliche Vor- und Nachteile auszeichnen. Bei den physisch replizierenden ETFs werden die zugrundeliegenden Wertpapiere auf Basis der Gewichtung im Index tatsächlich gekauft, während die synthetische Abbildung von ETFs auf einem Tauschgeschäft (Swap) basiert.

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3. Wie werden ETFs letztendlich versteuert?

Grundsätzlich fallen Erträge, die aus dem Kauf und dem Verkauf von ETFs erzielt werden, unter die Abgeltungssteuer, die seit 2009 für sämtliche Kapitalerträge berechnet wird. Tatsächlich gibt es jedoch große Unterschiede bei der tatsächlichen Versteuerung, die beispielsweise mit der Form der Abbildung und dem Fondsdomizil einhergehen.

Bei einem synthetischen ETF wird die Dividende beispielsweise überhaupt nicht als solche angesehen, sondern stattdessen als Kursgewinn, wodurch Anleger von Steuervorteilen profitieren können. Beim Handel von physisch replizierenden ETFs kann stattdessen die Steuerlast nach oben getrieben werden, da hierbei die Dividende bzw. der auszuschüttende Betrag grundsätzlich mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent versteuert wird – zuzüglich eventueller Kirchensteuern und selbstverständlich auch dem Solidaritätszuschlag. Bei synthetischen ETFs werden die Anleger stattdessen nicht ständig steuerlich belastet – stattdessen fällt die Abgeltungssteuer nämlich erst dann an, wenn der Fonds schließlich veräußert wird. Hält man seine Positionen demnach über mehrere Jahre, bieten synthetische ETFs zahlreiche Vorteile, dir durch den Steuerstundungseffekt und die daraus resultierende Steigerung der Rendite entsteht.

Grundsätzlich werden auch Erträge aus der Investition in ETFs mit der Abgeltungssteuer versteuert. Bei synthetischen ETFs müssen Trader die Steuer allerdings erst dann abgeben, wenn sie ihre Position verkaufen.

Tatsächlich sind diese Vorteile für aktive Trader, die ihre Positionen innerhalb weniger Tage eröffnen und schließen, ohnehin kaum von Bedeutung. Trotzdem sollten auch sie dem eigentlichen Fondsdomizil große Beachtung schenken, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Steuern auf Erträge, die mit dem ETF-Handel erzielt werden, werden meist als Quellensteuer direkt vom depotführenden Institut an das Finanzamt weitergegeben. Dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Fonds. Der Steuerabzug wird vom Institut mit abgeltender Wirkung bei thesaurierenden Fonds vorgenommen – dafür erhält das Institut die Liquidität von den Fonds. Bei ausländischen Fonds wird die Abgeltungssteuer hingegen nicht automatisch von der Fondgesellschaft abgeführt, sondern der Steuerpflichtige ist stattdessen selbst für die Angabe seiner Thesaurierungsbeträge in der jährlichen Steuererklärung zuständig.

Trotz aller Infos ist es für Trader unausweichlich, sich bei der Frage nach der richtigen Versteuerung und auch der ETF Vorabpauschale mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Fehler und daraus resultierende negative Konsequenzen bei der Versteuerung seiner Gewinne zu vermeiden.

In der Regel müssen Trader auch beim Handel von ETFs die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent entrichten. Während bei physisch replizierenden ETFs diese Abgeltungssteuer allerdings jährlich erhoben wird und dadurch einen Teil der Rendite vernichtet, müssen Trader beim Handel synthetischer ETFs nur dann die Steuer entrichten, wenn der Fonds veräußert wird. Dabei gilt es jedoch zudem, das Fondsdomizil zu beachten und bei der Steuererklärung entsprechend zu handeln, um eine Doppelbesteuerung auszuschließen.

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4. Fazit: Die Art der Versteuerung ist von der Replikation abhängig

Zu guter Letzt können wir in unserem Fazit festhalten, dass die Replikation der ETFs einen wichtigen Einfluss auf die Besteuerung der Gewinne hat. Grundsätzlich fällt zwar auch auf die Erträge aus ETF-Geschäften die Abgeltungssteuer an – ob diese jedoch jährlich oder erst beim Verkauf des Fonds entrichtet werden muss, ist von der Replikation abhängig. Darüber hinaus spielt auch das Fondsdomizil bei der Versteuerung eine wichtige Rolle, wenn der Anleger eine Doppelbesteuerung vermeiden möchte. Um letztendlich tatsächlich von allen Vorteilen des ETF-Handels profitieren zu können, sollte der Trader demnach besser einen Steuerberater kontaktieren und sich hier bei eventuellen Fragen und Problemen über den richtigen Umgang mit der Steuer informieren.

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Bilderquelle: shutterstock.com