Consorsbank Depot kündigen – Wenige Schritte zur Kündigung bei der Consorsbank nötig!

Es gibt die verschiedensten Gründe, warum man ein Depot kündigen möchte. Wer sich dazu entschlossen hat, ein Depot der Consorsbank aufzulösen bzw. eine Kündigung bei Consorsbank einzureichen, muss nur wenige Schritte beachten. Die benötigten Unterlagen schickt die Consorsbank auf Anfrage zu. Sobald die Kündigungsunterlagen eingegangen sind, wird das Depot der Consorsbank innerhalb weniger Tage aufgelöst.

Alle Fakten zum Ratgeber „Consorsbank Depot kündigen“ im Überblick:

  • Anruf bei dem Kündigungsservice
  • Formulare erhalten und ausfüllen
  •  Nochmal die Kündigung überdenken
  • Kündigungsschreiben abschicken

Die besten Consorsbank Alternativen

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Schritt 1: Kündigungsservice anrufen: Schnell gemacht

Wenn man eine Consorsbank Depotkündigung veranlassen möchte, hat man im Prinzip mehrere Möglichkeiten. Von der Consorsbank gibt es spezielle „Kündigung Consorsbank Muster und Formulare“, die für eine Depotkündigung genutzt werden können. Falls man die Consorsbank Vorlage nicht nutzen möchte, kann man alternativ auch selber ein Kündigungsschreiben verfassen.

Depotkündigung bei der Consorsbank
Bildunterschrift: „Kündigung Consorsbank Formulare“ für die Depotkündigung nutzen.

Es ist kein Muss, das bereitgestellte Formular der Consorsbank zu verwenden, erleichtert die Arbeit allerdings etwas. Um sich die Unterlagen zuschicken zu lassen, muss man einfach nur auf der Internetseite nach der Nummer für den Kündigungsservice schauen. Das Team ruft man dann an und klärt die Situation. Die Mitarbeiter schicken dann innerhalb weniger Tage die Formulare zu, die für die Kündigung ausgefüllt werden können. Aktuell ist eine Kündigung leider nur über den Postweg möglich. Aber es kann sich natürlich auch ändern, dass man in Zukunft die Auflösung des Depots online durchführen kann.

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Schritt 2: Consorsbank Depot kündigen: Unterlagen erhalten und ausfüllen

Sobald man die Unterlagen per Post vom Kündigungsservice erhalten hat, kann man bereits anfangen, das Formular auszufüllen. Es ist aber wichtig, alle vorhandenen Felder auszufüllen, die angegeben sind. Unter anderem sind das folgende Daten:

  • Name
  • Vorname
  • Anschrift
  • Depotnummer

Erst wenn man das Formular komplett ausgefüllt hat, kann das Formular problemlos im Rahmen der Kündigung bei Consorsbank bearbeitet werden. Falls irgendwelche Daten vergessen werden, dann kann es zu Verzögerungen hinsichtlich der Kündigung des Depots kommen. Besonders wichtig ist es, die Consorsbank Depotkündigung im unteren Bereich zu unterschreiben und mit dem aktuellen Datum zu versehen. Der Auflösungsantrag muss natürlich auch wieder über den Postweg bei der Consorsbank eingehen. Bei Bedarf stellt es übrigens auch keine Schwierigkeit dar, ein eigenes Kündigungsschreiben aufzusetzen. In dem eigenständigen Schreiben müssen natürlich ebenfalls alle wichtigen Daten wie Depotnummer und persönliche Angaben erscheinen.

Schritt 3: Kündigungsunterlagen an Consorsbank zurückschicken: Mit der Post

Bevor die die Kündigung an die Consorsbank abgeschickt wird, sollte man im Vorfeld nochmals genau schauen, ob auch wirklich alle Daten angeben sind, die nötig sind. So werden erhebliche Verzögerungen ausgeschlossen. Falls man sich nicht sicher ist, wie genau man vorgehen muss, kann man vorsichtshalber auch nochmals den Kundenservice der Consorsbank anrufen und Fragen stellen. Alternativ zum Anruf kann auch der Live-Chat in Anspruch genommen werden. Über die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erhält man schnell und zuverlässig eine Antwort zu den bestehenden Fragen. Die Consorsbank freut sich übrigens auch über die Angabe von Gründen der Kündigung. So kann der Anbieter sein Angebot stets ausbauen und verbessern. Sind alle Fragen aus der Welt geschafft, muss das Kündigungsschreiben nur noch zur Post gebracht und an die Consorsbank eingeschickt werden. Vorzugsweise sollte man die Kündigung per Einschreiben abschicken, um einen Nachweis zu haben.

 

Formulare für die Depotkündigung erhalten
Bildunterschrift: Es gibt ein spezielles Kündigungsformular der Consorsbank. Dieses schickt der Kündigungsservice bei Bedarf zu

Depotübertragung bei der Consorsbank anmelden: Gute Möglichkeit

Falls zu einer anderen Bank gewechselt werden soll, dann kann man bequemerweise im Kündigungsschreiben angeben, dass eine Depotübertragung gewünscht ist. Natürlich muss man dann auch angeben, zu welcher Bank die Wertpapiere und auf welches Verrechnungskonto das Geld geschickt werden soll. Beachten sollte man vor der Depotkündigung das man:

  • Offene Positionen schließt
  • Automatische Glattstellung und mögliche Verluste werden so vermieden

Hat man das durchgeführt, so sollte man auch zunächst das neue Depot eröffnet haben, damit der Übertrag problemlos und schnell durchgeführt werden kann.

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Kündigung Consorsbank Depot nicht sinnvoll: Viele Vorteile

Es gibt auf dem Markt so viele Depot-Anbieter: Von daher ist es für Kunden sehr schwierig zu erkennen, ob es sich lohnt, ein Depot zu wechseln. Aufgrund der vielen Vorteile, die das Consorsbank Depot mit sich bringt, ist es weniger sinnvoll, das Depot zu wechseln. Das Consorsbank Depot zeichnet sich durch die folgenden Punkte aus:

  • Kostenlose Depotführung
  • Niedrige Ordergebühren
  • Attraktive Verzinsungen auf Fest- und Tagesgeld

Vor allem kann man an weltweiten Börsen mit dem Depot der Consorsbank handeln und einen guten Zugang zu außerbörslichen Handelsaktivitäten erhalten. Zum Handeln stehen zahlreiche Instrumente zur Verfügung und außerdem ist die Handelsplattform komplett kostenfrei.

Consorsbank im Erbfall kündigen: Geht einfach

Es kann passieren, dass man Wertpapierdepots erbt. Wer Ahnung von Finanzgeschäften hat, der kann natürlich das Depot weiterführen oder einen Depotübertrag veranlassen. Diejenigen Erben, die jedoch keinerlei Draht zu den Finanzgeschäften haben, müssen die Depots natürlich nicht behalten. Sie können eine Depotkündigung veranlassen. Für die Depotkündigung im Erbfall benötigt die Consorsbank einige Unterlagen von den Hinterbliebenen. Und zwar müssen die folgenden Dinge eingereicht werden:

  • Sterbeurkunde im Original (wird wieder zurückgesandt)
  • Erbschein
  • Testament mit Eröffnungsprotokoll (falls vorhanden)
  • Unterschriften aller Erben
  • Personalausweis in Kopie von allen Erben

Wenn dann alle Unterlagen der Consorsbank vorliegen, kann die Depotkündigung durchgeführt werden. Möchte man das Depot übertragen lassen, dann profitiert man im Erbfall davon, von der Abgeltungssteuer befreit zu sein. Allerdings muss die Bank das Formular ordnungsgemäß ausfüllen. Ansonsten werden im Übertragungsfall von dem Finanzamt Steuern erhoben, da der Übertrag als Kauf und Verkauf deklariert wird. Manchmal ist es jedoch sinnvoll, das Depot noch weiter laufen zu lassen, bis es einen gewissen Gewinn eingebracht hat. Wenn man beispielsweise das sich darin befindliche Geld nicht benötigt, ist das eine bessere Wahl, also direkt das Depot zu kündigen. Übrigens ist es auch so, dass nicht immer unbedingt ein Erbschein zur Verfügung stehen muss. Teilweise reicht auch das Testament aus. Am besten setzt man sich in einem solchen Fall mit der Bank in Verbindung.

Kein Zugriff auf Depot im Erbfall: Besonders nachteilig

Wenn es zum Tod des Depotinhabers kommt, dann ist es keine leichte Sache. Erben können erst auf das Depot zugreifen, wenn ein Erbschein oder ein Testament vorliegt. Ebenfalls kann man als Erbe auf das Depot zugreifen, wenn das Wertpapierdepot rechtmäßig auf die Hinterbliebenen überschrieben wurde. Wer bereits einmal eine Testamentssache oder Ähnliches durchgemacht hat, der weiß, dass es ein langwieriges Unterfangen sein kann, bis endlich alles geklärt ist. Manchmal können sich Erbfälle auch über Jahre hinwegziehen, weil sich die Erben ganz einfach nicht einig sind. Von daher ist es für Depotinhaber sinnvoll, zu Lebzeiten einige Vorkehrungen zu treffen. Wer beispielsweise ein Testament geschrieben hat und dieses bei einem Notar oder bei dem Amtsgericht hinterlegt hat, hilft den Erben, schneller auf das Depot zugreifen zu können. Das Verzwickte an der ganzen Angelegenheit ist die, dass man solange als Erbe keinen Zugriff auf das Depot hat, bis alles geklärt ist. Man kann also weder handeln noch kündigen oder übertragen. Die finanziellen Folgen möchte man sich da natürlich nicht ausmalen.

  • Erben können auf fallende Kurse der Aktie nicht reagieren und verkaufen
  • Es können enorme Verluste entstehen
  • Verfallen von Terminkontrakten

Es gibt noch einen weiteren erheblichen Minuspunkt. Und zwar ist es so, dass das Finanzamt nur schaut, welche Werte am Todestag an der Börse vorzufinden waren. Je länger es dauert, bis auf das Depot zugegriffen werden kann, umso größere Nachteile kann das mit sich bringen. Der Vermögenswert kann immer weiter sinken, doch die Erbschaftssteuer wird auf das Vermögen angerechnet, welches zum Todestag zur Verfügung stand. Für das Finanzamt ist es komplett irrelevant, ob der Erbe zu dem Zeitpunkt Zugriff auf das Depot besitzt oder nicht. Doch laut diversen Urteilen ist dieses Vorgehen absolut rechtens. Besonders dramatisch ist es dann, wenn sich der ganze Akt über einen sehr langen Zeitraum hinzieht, bis die Aktie vielleicht vollkommen an Wert verloren hat. Letztendlich kann es sogar passieren, dass man die Erbschaftssteuer gar nicht mehr bezahlen kann. Man muss also mit dramatischen Verlusten rechnen. Von daher ist es wichtig, dass im Erbfall alles zügig über die Bühne geht.

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Depotvollmacht hilft weiter: Sehr praktisches Mittel

Es gibt die Möglichkeit, eine Person auszuwählen, die eine Depotvollmacht erhält. Im Todesfall kann der Bevollmächtigte weiterhin am Handelsgeschehen teilnehmen. Eine Depotvollmacht kann zu jeder Zeit im Lebensfall ausgestellt werden. Doch das ist natürlich auch eine reine Vertrauenssache. Schließlich kann mit der Depotvollmacht auch falsches Spiel getrieben werden. Von daher wird in der Regel nur denjenigen Leuten eine Vollmacht erteilt, auf die sich der Depotinhaber verlassen kann. Für eine Depotvollmacht sind folgende Angaben wichtig:

  • Herr/Frau
  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsname
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl und Ort

Bei Bedarf kann man als Depotinhaber auch einen zweiten Bevollmächtigten bestimmen. Im Falle des Todes hat die Vollmacht für die Erben natürlich erhebliche Vorteile. Sie können wie gewohnt handeln und Geschäfte machen. Das Depot verliert nicht an Wert, sofern entsprechende gehandelt wird und man hat uneingeschränkten Zugriff. Depotinhaber sollten sich unbedingt über die Vollmacht Gedanken machen und diese ausstellen, um den Erben im Fall der Fälle keine Steine in den Weg zu legen.

Depotkündigung immer überdenken: Guter Partner zur Hand

Bevor man das Consorsbank Depot kündigen möchte, sollte man unbedingt im Vorfeld genau überlegen und Vor- und Nachteile abwägen. Wenn man bereits schon länger bei einem Anbieter ist, so weiß man, was man an diesem Depotanbieter hat. Natürlich gibt es viele Banken, die Kunden mit interessanten und reizenden Angeboten locken möchten, doch letztendlich ist es meistens so, dass die besonders attraktiven Konditionen nur für einen kurzen Zeitpunkt gültig sind.

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Man sollte also immer genau kontrollieren, wie genau die Konditionen nach dem Neukundenangebot aussehen. Sind die Depot-Konditionen dann immer noch so reizvoll oder sind sie dann weniger interessant?

In der Regel sieht man als Kunde immer erst die Vorteile und die tollen Neukundenaktionen, die erhebliche Vorteile versprechen. Doch wenn man dann in die Tiefen einsteigt, kann sich ein zunächst gutes Angebot im Laufe der Zeit als teures Unterfangen herausstellen. Auch sollte man bedenken, dass ein Depotanbieter ein langfristiger Partner für Finanzgeschäfte sein soll. Man muss das Gesamtpaket sehen und abwägen, was einem als Kunden besonders wichtig ist. Sollte man sich später übrigens doch wieder für ein Consorsbank Depot entscheiden, funktioniert die Depoteröffnung wieder innerhalb kürzester Zeit.

Im Zweifelsfall beraten lassen: Kundenservice ist gut erreichbar

Wenn man sich selber überhaupt nicht sicher ist, so sollte man eine Beratung der Consorsbank einholen. Eine übereilte Kündigung des Depots kann sich doch letztendlich negativ auswirken. Von daher sollte man mit dem Kundenservice der Bank sprechen und erst danach überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, bei dem Anbieter zu kündigen. Selbstverständlich hat jeder Kunde die Möglichkeit, wieder zur Consorsbank zurückzukehren, wenn man feststellt, dass der Anbieter doch die bessere Wahl war. Aber den Wechsel von einem zum anderen Depot kann man sich ja auch sparen, indem man gleich im Vorfeld genau überlegt und abwägt.

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Fazit zur Consorsbank Depotkündigung: Optimal gestaltet

Die Consorsbank bekommt ein dickes Plus dafür, dass Kündigungsformulare zur Verfügung gestellt werden. Diese können ganz bequem per Telefon angefordert werden. Natürlich wäre es schöner und einfacher, wenn das entsprechende Formular heruntergeladen werden könnte. Doch diese Funktion steht leider nicht zur Verfügung. Aber dafür dauert es auch nicht lange, bis die Unterlagen auf postalischem Wege zugestellt werden. Schnell ist die Depotkündigung ausgefüllt und an den Anbieter zurückgeschickt. Danach läuft alles sehr rasch ab, sodass das Depot innerhalb kurzer Zeit aufgelöst ist.

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